Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geförderte Energieberatung wird auch nach dem 31. Dezember 2009 gefördert. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort wurde bis zum 31.Dezember 2014 verlängert.
Darüber hinaus wurde das Förderprogramm noch erweitert. Zum bisherigen Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuder von maximal 300 Euro, kann ein weitere Zuschuss für Luftdichtigkeitsprüfungen beantragt werden. Eine zusätzlich Stromsparberatung wird mit 50 Euro bezuschusst. Für die Beantragung der staatlichen Zuschüsse ist ein Energieberater erforderlich. Bedingung für die Beantragung ist, dass das Gebäude bis zum 31.12.1994 gebaut wurde und die Gebäudekubatur später nicht mehr als 50 Prozent verändert wurde. Des Weiteren muss das Gebäude zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt werden.
Der Ablauf der Energieberatung kann wie folgt beschrieben werden:
Im ersten Schritt wird die energetische Gebäudesubstanz und die verwendete Gebäudetechnik analysiert und der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Aus den ermittelten Daten erfolgt im zweiten Schritt die Erstellung des Beratungsberichtes. Im 3. Schritt, dem Abschlußgespräch, wird der Beratungsbericht dem Beratungsempfänger detailiert erläutert. Die Erstellung des Beratungsberichtes, der Teil der Energieberatung ist, erfolgt inklusive Energieausweis mit dena- Gütesiegel.
Das dena-Gütesiegel kann dabei als Qualitätsauszeichnung für den erstellten Energieausweis bezeichnet werden. Es wird nur vergeben, wenn der Energieausweis, nach bestimmten gesetzlichen Anforderungen ausgestellt wurde und von der Deutschen Energie-Agentur GmbH auf seine Plausibilität überprüft wurde. Zu den gesetzlichen Anforderungen gehören unter anderen die Vor-Ort-Aufnahme aller für die Erstellung benötigten Daten durch den Aussteller, ein Vertragsabschluss zwischen Aussteller und Eigentümer des Gebäudes, Energieausweis inklusive Modernisierungsempfehlungen und dena-Dokumentationen, sowie einem Abschlussgespräch zwischen Aussteller und Eigentümer.
Die Energieberatung ist gerade alle Eigentümer interessant, die Ihr Gebäude gezielt energetisch modernisieren möchten und dabei staatliche Fördermittel und Zuschüsse nutzen wollen. Den auch die energetische Modernisierung der Gebäude wird vom Staat gefördert. Folgende Förderprogramme sind dabei für den Eigentümer interessant. Energieeffizient Bauen, dabei handelt es sich um ein Förderprogramm, das zinsverbindliche Darlehen für den Erwerb und den Neubau von Wohngebäuden fördert. Der Erwerb des Passivhaus wird ebenfalls gefördert. Das Programm Energieeffizient Sanieren fördert die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden, deren Bauantrag bis 1994 gestellt wurde. Außerdem werden durch dieses Programm auch Maßnahmen gefördert die das entsprechende Gebäude auf den energetischen Stand eines KfW-EH 85, 100, 115 oder 135 bringen. wichtig dabei alle Fördermittel müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme beantragt und durch die KfW-Mittelstandsbank genehmigt werden. Ein genaue Recherche in der Förderdatenbank der KfW-Mittelstandsbank lohnt sich also. Zu beachten ist außerdem, dass in den meisten Fällen eine vorher durchgeführte Energieberatung notwendig, für die Beantragung der Fördermittel oder Zuschüsse notwendig ist. Die Beantragung muss in den meisten Fällen auch durch den Energieberater erfolgen.
Weitere Informationen zur Energieberatung finden Sie auf unserer Website: www.energieberatung-mit-energieausweis.de