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Energieausweis
Was ist das ?
Mit der Energieeinsparverordnung 2007, EnEV 2007, wurde der Energieausweis in Deutschland eingeführt. Ziel der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, EU, war es den CO² Austausch bis 2020 zu reduzieren. Es sollte eine Einsparung von circa 36 Prozent durch die energetische Sanierung des Gebäudebestands und dem daraus resultierenden effektiveren Umgang mit Energie erreicht werden. Diese Überlegung resultierte aus der Tatsache, dass sowohl in Deutschland, als auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, gerade im Gebäudebestand circa 30 Prozent der Gebäude dreimal soviel Energie benötigt, wie ein effizienter Neubau. Ursache dafür sind nicht nur die thermische Hülle der Gebäude, sondern auch die verwendeten Heizanlagen, bei denen circa 25 Prozent seit mehr als 20 Jahren betrieben werden, nicht mehr dem heutigen energetischen Anspruch einer modernen Heiztechnik entsprechen, und dadurch zu viel Energie verbrauchen. Gerade hier sind energetische Einsparpotentiale möglich. Der Energieausweis spiegelt den energetischen Zustand des Gebäudes und seiner Gebäudetechnik wieder. Die Modernisierungsempfehlungen sind Anhaltspunkt für den effektiveren Umgang mit Energie. Weitere Anreize werden durch staatliche und europäische Fördermittel für die energetischen Modernisierung des Gebäudes geschaffen.
Was ist der Unterschied zwischen verbrauchsbasierten Energieausweis und bedarfsbasierten Energieausweis ?
Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen dem verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird auf Basis des vorhandenen Energieverbrauches des Gebäudes ausgestellt. Nach dem ermittelten Energieverbräuchen wird der Energieverbrauchskennwert ermittelt, der auf Seite 3 des Energieausweis eingetragen wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis wird, auf Basis der vorhandenen Gebäudesubstanz und der verwendeten Gebäudetechnik, der Energiebedarfskennwert ermittelt, der im Gegensatz zum Energieverbrauchskennwert, die Energieeffizienz des Gebäudes eindeutiger verdeutlich, weil sein Wert, wie zuvor beschrieben aus der vorhandenen Gebäudesubstanz und Gebäudetechnik resultiert. Beeinflussbare Größen wie zum Beispiel das Nutzungsverhalten der Bewohner im Umgang mit vorhandener Energie werden somit ausgeschlossen.
Wie sieht der Energieausweis aus ?
Beide Energieausweise umfassen jeweils fünf Seiten.
Die erste Seite, das Deckblatt, umfasst folgende Daten, Allgemeine Daten zu Ihrem Gebäude, Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes, Hinweise zur Verwendung des Energieausweises, Angaben zum Aussteller. Sie wird vom Aussteller unterschrieben und gestempelt.
Die zweite Seite, Der berechnete Energiebedarf des Gebäudes, umfasst folgende Daten, Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz, Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 EnEV 2, Aufstellung des Energiebedarfs Ihres Gebäudes, Sonstige Angaben zu Ihrem Gebäude, Übersicht Gebäudezonen, Erläuterungen zum Berechnungsverfahren. Sie wird nur bei bedarfsbasierten Energieausweisen ausgefüllt.
Die dritte Seite, der erfasste Energieverbrauch des Gebäudes, umfasst folgende Angaben, Energieverbrauchskennwert Ihres Gebäude, Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser, Vergleichswerte Endenergiebedarf, Erläuterungen zum Verfahren. Sie wird nur beim verbrauchsbasierten Energieausweis ausgefüllt.
Auf der vierten Seite, Den Erläuterungen, werden alle verwendeten Angaben und Begriffe des Energieausweis erklärt. Im Detail werden folgende Begriffe erläutert,Energiebedarf, Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, energetischen Qualität der Gebäudehülle, Energieverbrauchskennwert, gemischt genutzte Gebäude.
Die fünfte Seite, den Modernisierungsempfehlungen, hat folgenden Inhalt, Allgemeine Angaben des Gebäudes, Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung, Beispielhafter Variantenvergleich, Angaben zum Aussteller. Sie wird vom Aussteller unterschrieben und gestempelt.
Zum Energieausweis kann eine Aushangseite ausgestellt werden. Sie ist für Besitzer von Wohngebäuden freiwillig. Für Eigentümer von Nichtwohngebäuden ist sie, nach Paragraph 16 Absatz 3 der Energieeinsparverordnung, EnEV, für Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstigen Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, auszustellen und an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Alternativ kann an dieser Stelle aber auch der vollständige Energieausweis, anstatt der Aushangseite, ausgehängt werden. Die Aushangseite umfasst im Einzelnen folgende Angaben, Energieverbrauchskennwert oder Energiebedarfskennwert des Gebäudes, Allgemeine Angaben Ihres Gebäudes. Vergleichswerte Endenergiebedarf und Angaben zum Aussteller. Sie wird vom Aussteller ebenfalls unterschrieben und gestempelt.
Die Energieeinsparverordnung trifft folgende Regelungen, Energieausweise für Gebäudebestand und Gebäudeneubau, Energetische Mindestanforderungen für Neubauten , Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude, Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung und Energetische Inspektion von Klimaanlagen. Sie gilt für für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Sonderregelungen gibt es für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, wie zum Beispiel Gartenhäuser oder Gebäude, die nur für kurze Zeit errichtet werden, wie zum Beispiel Zelte, Traglufthallen. Für spezielle Nutzungen, wie zum Beispiel Ställe und Gewächshäuser gibt es ebenfalls Sonderregelungen.
Mit der Energieeinsparverordnung wird das Anforderungsniveau für Neubaugebäude und Bestandsgebäude im ersten Schritt verschärft. Der zweite Schritt soll mit der ab 2012 geltenden Energieeinsparverordnung 2012 erfolgen. Für die Ausstellung des Energieausweis bedeutet dies im Einzelnen,Stärkung der Anwendung der EnEV durch Einführung schriftlicher Belege über durchgeführte Maßnahmen, die stichprobenartig von den zuständigen Behörden geprüft werden, Überprüfung der Einhaltung von Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Bestimmungen der EnEV durch Bezirksschornsteinfegermeister, Erweiterung der Qualifikationsanforderungen an Aussteller von Energieausweisen, Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens (DIN V 18599) für Wohngebäude, das alternativ zum bestehenden Verfahren (nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) für die Bilanzierung herangezogen werden kann, Ausweitung einzelner Nachrüstungspflichten bei Anlagen und Gebäuden – Einbeziehung von selbstnutzenden Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern in die Nachrüstverpflichtung, Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen. Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) um durchschnittlich 30%, Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand um ebenfalls durchschnittlich 30%, Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude. Der maximal zulässige Primärenergiebedarfskennwert wird für das Gebäude individuell anhand eines Referenzgebäudes mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche unter der Annahme standardisierter Bauteile und Anlagentechnik ermittelt. Der bisherige Nachweis in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis entfällt.
Wo kann ich den Energieausweis bestellen ?
Der verbrauchsbasierte Energieausweis und der bedarfsbasierte Energieweis können auf unserer Website, www.energieberatung-mit-energieausweis.de, schnell und einfach bestellt werden. Einfach das dafür vorgesehene Bestellformular ausfüllen und absenden. Nach einer Bestellbestätigung wird der Energieausweis vom Aussteller des Energieausweis zugesandt. Bei Rückfragen meldet sich der Aussteller über die angegebene Telefonnummer oder E-Mail Adresse.
Energieberatung
Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geförderte Energieberatung wird auch nach dem 31. Dezember 2009 gefördert. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort wurde bis zum 31.Dezember 2014 verlängert.
Darüber hinaus wurde das Förderprogramm noch erweitert. Zum bisherigen Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuder von maximal 300 Euro, kann ein weitere Zuschuss für Luftdichtigkeitsprüfungen beantragt werden. Eine zusätzlich Stromsparberatung wird mit 50 Euro bezuschusst. Für die Beantragung der staatlichen Zuschüsse ist ein Energieberater erforderlich. Bedingung für die Beantragung ist, dass das Gebäude bis zum 31.12.1994 gebaut wurde und die Gebäudekubatur später nicht mehr als 50 Prozent verändert wurde. Des Weiteren muss das Gebäude zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt werden.
Der Ablauf der Energieberatung kann wie folgt beschrieben werden:
Im ersten Schritt wird die energetische Gebäudesubstanz und die verwendete Gebäudetechnik analysiert und der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Aus den ermittelten Daten erfolgt im zweiten Schritt die Erstellung des Beratungsberichtes. Im 3. Schritt, dem Abschlußgespräch, wird der Beratungsbericht dem Beratungsempfänger detailiert erläutert. Die Erstellung des Beratungsberichtes, der Teil der Energieberatung ist, erfolgt inklusive Energieausweis mit dena- Gütesiegel.
Das dena-Gütesiegel kann dabei als Qualitätsauszeichnung für den erstellten Energieausweis bezeichnet werden. Es wird nur vergeben, wenn der Energieausweis, nach bestimmten gesetzlichen Anforderungen ausgestellt wurde und von der Deutschen Energie-Agentur GmbH auf seine Plausibilität überprüft wurde. Zu den gesetzlichen Anforderungen gehören unter anderen die Vor-Ort-Aufnahme aller für die Erstellung benötigten Daten durch den Aussteller, ein Vertragsabschluss zwischen Aussteller und Eigentümer des Gebäudes, Energieausweis inklusive Modernisierungsempfehlungen und dena-Dokumentationen, sowie einem Abschlussgespräch zwischen Aussteller und Eigentümer.
Die Energieberatung ist gerade alle Eigentümer interessant, die Ihr Gebäude gezielt energetisch modernisieren möchten und dabei staatliche Fördermittel und Zuschüsse nutzen wollen. Den auch die energetische Modernisierung der Gebäude wird vom Staat gefördert. Folgende Förderprogramme sind dabei für den Eigentümer interessant. Energieeffizient Bauen, dabei handelt es sich um ein Förderprogramm, das zinsverbindliche Darlehen für den Erwerb und den Neubau von Wohngebäuden fördert. Der Erwerb des Passivhaus wird ebenfalls gefördert. Das Programm Energieeffizient Sanieren fördert die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden, deren Bauantrag bis 1994 gestellt wurde. Außerdem werden durch dieses Programm auch Maßnahmen gefördert die das entsprechende Gebäude auf den energetischen Stand eines KfW-EH 85, 100, 115 oder 135 bringen. wichtig dabei alle Fördermittel müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme beantragt und durch die KfW-Mittelstandsbank genehmigt werden. Ein genaue Recherche in der Förderdatenbank der KfW-Mittelstandsbank lohnt sich also. Zu beachten ist außerdem, dass in den meisten Fällen eine vorher durchgeführte Energieberatung notwendig, für die Beantragung der Fördermittel oder Zuschüsse notwendig ist. Die Beantragung muss in den meisten Fällen auch durch den Energieberater erfolgen.
Weitere Informationen zur Energieberatung finden Sie auf unserer Website: www.energieberatung-mit-energieausweis.de
Schimmel in der Wohnung
Bereits mindestens 10 Prozent aller Wohnungen in Deutschland sind mit Schimmel befallen. Ursachen für Schimmel in der Wohnung können z.B. falsches Nutzungsverhalten, ausgelöst durch falsches Heizen und Lüften, oder Gebäudeschäden, hervorgerufen durch Planungs- oder Ausführungsfehler beim Bau des Gebäudes, sein. Während früher hauptsächlich Bauphysiker und andere Baufachleute die Ursachen des Schimmelbefalls diskutierten, beschäftigen sich inzwischen auch Biologen, Mediziner und Juristen mit dieser komplexen Problematik.Die Zahl der vorkommenden Arten des Schimmelpilz wird auf 250.000 geschätzt. Davon kommen circa 200 Arten bevorzugt in der Raumluft vor. In niedriger Konzentration sind die Nisten des Schimmels in den meisten Fällen nicht sonderlich gefährlich. Treten Sie jedoch gehäuft und sichtbar auf, kann das die Gesundheit der Bewohner durchaus beeinflussen. Schimmel in der Wohnung wird damit zu einem zunehmenden Problem für viele Wohnungs- und Hauseigentümer.
Weitere Informationen zum Thema "Schimmel in der Wohnung" finden Sie auf unserer Website: www.energieberatung-mit-energieausweis.de
Schimmelberatung
Durch eine Schimmelberatung kann die Ursache für den Schimmelbefall, z.B. Schimmel Wand, festgestellt werden. Im anschliessenden Massnahmenkonzept können Massnahmen gegen den Schimmelbefall ergriffen werden. Grundbedingung für Schimmel ist Feuchtigkeit. Erst ab einer Luftfeuchtigkeit von circa 60 Prozent kann der Schimmel sich richtig entwickeln. Eine besondere Gefahr bilden dabei vorhandene Wärmebrücken mit Oberflächentemperaturen unter 12 °C, an denen sich feuchte Luft niederschlägt (kondensiert). Durch vorhandene organische Ablagerungen, gebunden in Staub, Tapetenkleister oder Anstrichen, wird dieser Vorgang noch beschleunigt. Zusammengefasst müssen zur Schimmelvermehrung folgende Bedingungen erfüllt sein, Feuchtigkeit, Organische Bestandteile und Schimmelsporen.
Die Änderung des Nutzungsverhalten allein, durch richtiges Heizen und Lüften, kann den Schimmelbefall reduzieren. In den meisten Fällen ist jedoch eine energetische Modernisierung, z.B. durch die Beseitigung der Wärmebrücken, in Kombination mit der Änderung des Nutzungsverhaltens, die effektivste Lösung gegen Schimmelbefall.
Weitere Informationen zur Schimmelberatung finden Sie auf unserer Website: www.energieberatung-mit-energieausweis.de
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